Pflichtfelder
Podesttreppen proHolz Austria

Podestunterkante

Podestunterkante, Podestkante, Deckenunterkante

Die Podest- oder Deckenunterkante bestimmt häufig die Durchgangshöhe bei Treppen. Die Podestunterkante ist wichtig für die Treppenplanung im Zusammenhang mit der Einhaltung der mindestens notwendigen lichten Treppendurchgangshöhe von 200 cm (für alle Treppen nach DIN 18065) bzw. 200 oder 210 cm (ÖNORM B 5371 für Wohnungstreppen oder für allgemeine Gebäudetreppen), siehe lichte Treppendurchgangshöhe.