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Plexiglastreppe Podestmaße

Podest

Podest, Treppenpodest, Absatz, Antrittspodest, Austrittspodest, Zwischenpodest, Viertelpodest, Wendepodest, Halbpodest

Podest ist ein Kurzbegriff und Überbegriff für unterschiedliche Treppenpodeste je nach Zweck und Lage. Ein Podest ist ein Absatz vor, nach oder innerhalb eines Treppenlaufes und kann sowohl Teil der Treppenkonstruktion als auch der Bauwerksdecke sein. Grundsätzlich unterscheidet man daher ein Podest als „Treppenabsatz am Anfang oder Ende eines Treppenlaufes, oft Teil der Geschossdecke“ (DIN 18065), und ein Zwischenpodest als „Treppenabsatz zwischen zwei Treppenläufen“, welche meist dem Richtungswechsel dienen (Wendepodest).

Zwischenpodeste müssen darüber hinaus bei Gebäudetreppen nach höchstens 18 Steigungen angeordnet werden (DIN 18065), dann spricht man auch von Ruhepodesten; gemäß ÖNORM B 5371 bei Haupttreppen nach höchstens 20 Steigungen. Türen vor Podesten dürfen niemals unmittelbar vor einer Treppe liegend zu dieser aufschlagen, nach DIN 18065 Punkt 6.3.5 darf eine Treppe nicht unmittelbar vor einer Tür enden, die in Richtung der Treppe aufschlägt; dann ist ein Absatz nötig, der mindestens so tief sein muss wie die Türe breit ist. Nach ÖNORM B 5371 Punkt 8 ist zusätzlich zur Breite der aufgeschlagenen Türe ein Abstand von 80 cm einzuhalten, bei seitlichen Türen oder entgegen dem Podest aufschlagenden Türen ein Abstand von 40 cm.

An- und Austrittspodeste sind üblicherweise mit dem Fußboden niveaugleich und meist Teil der Geschoßdecke, sie können aber auch eine zusätzliche Steigung vor dem Treppenlauf bilden oder vor der Austrittsebene angeordnet sein. Nach ÖNORM B 5371 Punkt 8 sind innerhalb eines Podestes einzelne Stufen bei allgemeinen Gebäudetreppen als Haupttreppen nicht zulässig. Weiteres siehe Antrittspodest, Austrittspodest, Zwischenpodest, Podestmaße.